Bio Eier vom steilen Berghang
Das Ei, ein besonders wertvolles Lebensmittel!
In diesem Grundnahrungsmittel sollten keine Antibiotika und keine synthetischen Farbmittel enthalten sein. Tatsächlich ist dies in der "Freilandhaltung" üblich, auch in Südtirol. Unsere Eier sind frei von Antibiotika und synthetischen Farbmittel!
Üblich ist in der Freiland-Haltung auch die Fütterung von genmanipuliertem Mais und Soja. Diese wachsen immer mehr in gerodeten Regenwäldern und werden mit Glyphosat aufgezogen, womit die bedenkliche Gentechnik und das Herbizid Glyphosat in die Nahrungsmittelkette respektive unser Blut gelangen. Bei Bio Eiern ist dies Tabu.
Wir haben das Zweinutzungs-Huhn Sandy, wo keine männlichen Küken geschreddert werden und wo auch das Fleisch verwertet wird.
In kleinen Ställen wachsen die Hühner auf weil wir überzeugt sind dass eine Massentierhaltung auch biologisch nicht funktionieren kann.
Bio-Bauern achten auf eine artgerechte und umweltverträgliche Haltung und Fütterung der Legehennen. Ziel der Bio-Legehennenhaltung ist, dass die Tiere ihren natürlichen Verhaltensbedürfnissen nachgehen können und die Tierhaltung dem Bauern und seinen Mitarbeitern ein Einkommen sichert. Insbesondere durch folgende Merkmale unterscheidet sich die Bio- von der konventionellen Legehennenhaltung:
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Bio-Legehennen |
Konventionelle Legehennen |
Anzahl Tiere im Stall |
· Je Stall sind höchstens 3.000 Tiere erlaubt
· Pro Hektar (= 10.000 qm) landwirtschaftlicher Nutzfläche dürfen max. 230 Legehennen gehalten
werden (bei Bioland, Demeter, Naturland: max. 140) |
· Bis zu 20.000 Tiere pro Stall sind üblich, Gruppen sind auf bis zu 6.000 Tiere begrenzt |
Stallfläche |
· max. 6 Tiere sind pro qm Stallfläche zulässig |
· max. 12,5 Tiere je qm Stallfläche bei Kleingruppenkäfigen |
Stallhaltung |
· mind. 1/3 der Stallfläche als eingestreuter Raum zum Scharren, Staub- und Sandbaden, ständig Frischluft · erhöhte Sitzstangen, 18 cm je Tier · Nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis etabliert, ist ein überdachter Schlechtwetterauslauf („Wintergarten“) |
· Einstreuvorgaben nicht geregelt · Sitzstange mit 15 cm je Tier |
Tageslicht |
· Vorgeschrieben |
· Für Altställe nicht vorgeschrieben. Für Gebäude ab Baujahr 2002 erforderlich, jedoch weniger Lichtmenge vorgeschrieben als bei den Bio-Verbänden |
Grünauslauf |
· mind. 4 qm pro Tier mit Pflanzen und Gehölzen bzw. Deckung zum Schutz vor Raubtieren vorgeschrieben, freier Auslauf verpflichtend (außer bei extremer Witterung) |
· Nicht vorgeschrieben. |
Schnäbel |
· Schnäbel dürfen bei Verbänden wie Bioland, Demeter, Naturland und Biopark nicht beschnitten oder touchiert werden; bei sonstigen Biobetrieben allenfalls mit Ausnahmegenehmigung |
· in der Regel beschnitten oder touchiert |
Futter |
· Bio-Futter, Pflicht zur täglichen Rau- oder Grünfuttergabe · Nicht erlaubt sind synthetische Dotterfarbstoffe, künstliche Eiweiße und gentechnisch veränderte Futtermittel |
· Futter zugekauft, durch Mais- und Sojazugabe häufig gentechnisch verändert · Synthetische Dotterfarbstoffe, künstliche Eiweiße und gentechnisch veränderte Futtermittel sind erlaubt |
Arzneimittel |
Bei der ökologischen Tierhaltung gilt das Prinzip der Vorbeugung von Krankheiten durch artgerechte Haltung und hochwertige Futtermittel. Treten dennoch Gesundheitsstörungen auf, werden folgende Regeln angewandt: · Behandlung vorrangig mit Naturheil-, phytotherapeutischen und homöopathischen Verfahren · Die vorbeugende Bestandsmedikation, insbesondere mit Antibiotika, ist nicht gestattet · Landwirt muss über alle Behandlungen eine Stallbuch führen · Anzahl der Behandlungen je Jahr streng begrenzt · Nach Medikamentengabe muss bis zur Gewinnung eines tierischen Erzeugnisses die doppelte Wartezeit gegenüber der gesetzlichen Vorschrift eingehalten werden |
· Vorbeugende Bestandsmedikation, vor allem mit Antibiotika, ist erlaubt bzw. die Regel · Zahl der Behandlungen nicht begrenzt · Einfache Wartezeit nach Medikamentengabe bis zur Gewinnung eines tierischen Erzeugnisses |